Rechtliches: Eintragung Luffi iVm Auspuff
Rechtliches: Eintragung Luffi iVm Auspuff
Für alle, die sich eine andere Auspuffanlage und einen Sportluftfilter-Kit kaufen, einbauen und legal (eingetragen) damit rumfahren möchten:
Hier im Forum herrscht ja das Gerücht, dass im Fzschein das Kürzel "i.V.m." (in Verbindung mit) stehen muss.
Dem ist nicht so!!!
Fakt ist, man muss beides im eingebauten Zustand dem Tüver vorführen und dieser trägt, wenn alles in Ordnung ist, beides ein.
Bei mir steht zum Bsp im Fzschein:
...Austauschschalldämpferanlage Apexi..., Luftfilterkit Hersteller Racimex...
Wenn beides im Fzschein steht, dann ist das Kürzel iVm nicht zwingend notwendig.
Vorhang zu und alle Fragen offen!
Hier im Forum herrscht ja das Gerücht, dass im Fzschein das Kürzel "i.V.m." (in Verbindung mit) stehen muss.
Dem ist nicht so!!!
Fakt ist, man muss beides im eingebauten Zustand dem Tüver vorführen und dieser trägt, wenn alles in Ordnung ist, beides ein.
Bei mir steht zum Bsp im Fzschein:
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Wenn beides im Fzschein steht, dann ist das Kürzel iVm nicht zwingend notwendig.
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- BlackBetty
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Ich denke mal, das wird so sein:
Wenn der TÜVler eine Eintragung macht, muss er ja die vorhandenen Eintragungen checken und ggfs. streichen.
Fährt man z.B. 20-Zöller zum TÜV und hat den Tacho entsprechend anpassen lassen, so wird er die Serien-Reifengröße austragen.
Also beides (Luffi und Auspuff) per Einzelabnahme ist somit legal.
Problem ist, wenn man für'n Luffi nur eine ABE hat, in der drin steht "nur in Verbindung mit der Serienauspuffanlage".
Wenn der TÜVler eine Eintragung macht, muss er ja die vorhandenen Eintragungen checken und ggfs. streichen.
Fährt man z.B. 20-Zöller zum TÜV und hat den Tacho entsprechend anpassen lassen, so wird er die Serien-Reifengröße austragen.
Also beides (Luffi und Auspuff) per Einzelabnahme ist somit legal.
Problem ist, wenn man für'n Luffi nur eine ABE hat, in der drin steht "nur in Verbindung mit der Serienauspuffanlage".
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Ja, so ungefähr ist es.Dirk wrote: Problem ist, wenn man für'n Luffi nur eine ABE hat, in der drin steht "nur in Verbindung mit der Serienauspuffanlage".
Erlaubt ist:
1. nur offener Luffi + zugehörige ABE mitführen
2. nur anderer Auspuff + zugehörige ABE mitführen
Nicht erlaubt ist:
Offener Luffi und anderer Auspuff + beide entsprechenden ABE's mitführen.
Also: Beides zusammen dem Tüver zur Einzelabnahme vorführen. Der trägt dann alle Sachen ein (hoffentlich), in der Regel ohne das Kürzel "i.V.m.".
@Micha: Ist definitiv so. In dem thread vor paar Wochen, als es um dieses Thema ging, hab ich ja versprochen, dass ich mich da schlau mache.


Danke @AJ. Dann bin ich ja beruhigt, dass ich wenigstens legal unterwegs bin. ;D
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@ AJ
Wie Du schon scheibst *hoffentlich*
Viele weigern sich ja trotz allem ´nen offenen Luffi mit ner anderen Abgasanlage einzutragen.
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10/10/2010 was a bad day...
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Ja, denn grundsätzlich steht in der ABE von offenen Luffis: "Nur in Verbindung mit der Serienschalldämpferanlage...".
Wenn man Luffi und Auspuff eingetragen haben möchte, dann nur durch Einzelabnahme und da gibt es Bestimmungen und Richtwerte, an die sich der Prüfer mehr oder weniger streng hält.
Also wie so vieles ist das alles sehr schwammig... :juggle:
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